Sie erhalten hier ausführlich Informationen und Antworten auf mögliche Fragen zu unserem Mitgliedsbeitrag für unsere angeschlossenen Selbsthilfegruppen. Die wichtigste Infomation vorweg: Der Beitrag ist für eine SHG ein neutraler Posten – belastet sie also nicht.
Fragen und Antworten
Warum muss der LVPEBW einen Mitgliedsbeitrag verlangen? Bisher war doch auch alles kostenlos?
Der LVPEBW finanzierte sich etwa zur Hälfte mit Zuschüssen der Krankenkassen. Ab den 1.1.2019 werden von den Krankenkassen nur noch Selbsthilfeverbände gefördert, die auch Mitgliedsbeiträge erheben. Das würde bedeuten, dass der LVPEBW nicht mehr durch die Krankenkassen gefördert werden würde und somit einen Großteil seiner Einnahmen verliert
Wer hat eigentlich über den Mitgliedsbeitrag entschieden?
In der letzten Mitgliedsversammlung wurde satzungsgemäß von den Mitgliedern dieser Beitrag ohne Gegenstimme beschlossen.
Warum werden nur bei Selbsthilfegruppen Mitgliedsbeiträge erhoben?
Der LVPEBW wollte nie Mitgliedsbeiträge erheben, da die meisten Mitglieder aufgrund ihrer Einschränkungen kaum oder kein Geld verdienen. Eine Selbsthilfegruppe jedoch kann ihre Mitgliedsbeiträge wieder selbst durch ihre Förderung zurückbekommen. Es ist für sie also sozusagen ein neutraler Posten.
Kostet ein Mitgliedsbeitrag uns als Selbsthilfegruppe am Ende wirklich nichts?
Der Mitgliedsbeitrag kann über die Selbsthilfe-Pauschalförderung der Krankenkassen nach § 20h SGB V durch die entsprechende Selbsthilfegruppe bei den Krankenkassen oder dem Hilfsverein für seelische Gesundheit Baden-Württemberg geltend gemacht werden. Somit zahlt die Selbsthilfegruppe auf der einen Seite einen Mitgliedsbeitrag, bekommt den Betrag auf der anderen Seite wieder zurück. Das ist zwar ziemlich bürokratisch, aber so kann der LVPEBW den Vorgaben nachkommen und seine Arbeit weiterhin machen.
Wie stelle ich einen solchen Antrag?
Sie beziehen einfach den Mitgliedsbeitrag bei ihrem Antrag auf Förderung mit ein und listen ihn bei Ihren Aufwendungen auf. Falls Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne. Unsere Spezialistin dafür ist unsere Kassenwartin Edeltraud Klingler (klingler@lvpebw.de, Tel. 0731-3608183, Yorckstr. 27, 89077 Ulm)
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Einzelpersonen: kein Mitgliedsbeitrag.
Selbsthilfegruppen mit durchschnittlich bis 10 Besuchern pro Treffen: 50 Euro im Jahr.
Selbsthilfegruppe mit durchschnittlich mehr als 10 Besuchern pro Treffen: 80 Euro im Jahr.
Die Beträge sind extra niedrig angesetzt.
Wie stelle ich die durchschnittliche Besucherzahl meiner Selbsthilfegruppe fest?
Sie dürfen selbst einschätzen, wie viele Besucher Sie haben und welchen Betrag sie zahlen. Wir vertrauen auf Sie. Sie müssen keinen Nachweis dafür erbringen, wie groß Ihre Selbsthilfegruppe ist.
Wie melde ich meine Selbsthilfegruppe an?
Direkt hinter diesen Fragen und Antworten finden Sie unseren neuen Mitgliedsantrag.
Füllen Sie die mit einem roten Pfeil markierten Felder aus.
Unterschreiben Sie den Mitgliedsantrag, sowie das sogenannte SEPA-Mandat. Dadurch buchen wir einmal im ersten Quartal eines Jahres Ihnen den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift ab. Wir haben den Platz für Ihre Unterschriften mit roten Kreuzen gekennzeichnet.
Den gesamten Mitgliedsantrag schicken Sie bitte an die dort genannte Adresse. Haben Sie gerade keine Briefmarke zur Hand, dann schreiben Sie bitte „Porto zahlt Empfänger“ dorthin, wo sich normalerweise eine Briefmarke befindet.
Was wird der LVPEBW mit den Mitgliedsbeiträgen machen?
Der LVPEBW wird mit den Mitgliedsbeiträgen seine laufende Arbeit finanzieren. Sie werden nur einen geringen Anteil unserer Gesamteinnahmen ausmachen. Je mehr Mitglieder wir jedoch haben, desto besser ist unsere Verhandlungsposition gegenüber Krankenkassen und anderen (potentiellen) Zuschussgebern.
Was für Vorteile habe ich oder meine Selbsthilfegruppe durch eine Mitgliedschaft?
Der LVPEBE Der LVPEBW organisiert mehrere Veranstaltungen im Jahr, z. B. die Fortbildung für Gruppenleiter oder den Selbsthilfetag – die Sie kostenfrei besuchen können und es werden Ihnen die Fahrtkosten zur Hälfte ersetzt. Bei der 2tägigen Jahrestagung Regio werden Ihnen 50% von Fahrtkosten, Übernachtung und Teilnahmegebühr ersetzt. Die andere Hälfte kann über die Kasse Ihrer Selbsthilfegruppe abgerechnet werden.
Als Mitglied entschieden sie aktiv durch Ihre Stimme über die Ziele, Schwerpunkte und Personen im LVPEBW. Der LVPEBW ist auch das politische Sprachrohr für Sie und vertritt Sie in wichtigen Gremien und hat auch regelmäßige Treffen mit den Entscheidern im Sozialministerium Baden-Württemberg. Näheres über unsere derzeitigen Aktivitäten und Projekte finden Sie auf unserer Internetseite.
Downloads
Hier können Sie diese Information für sich herunterladen:
Mitgliedsbeiträge weitere Infos
Den Mitgliedsantrag können Sie hier herunterladen:
mitgliedsantrag-neu
Hier zeigen wir Ihnen detailliert, wie Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen müssen:
Ausfüllhilfe Mitgliedsantrag SHG