Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen!

Vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg haben wir soeben die Information erhalten, dass die Selbsthilfegruppentreffen wieder erlaubt sind.

Das Abstandsgebot von 1,5 m muss eingehalten werden.

Ein Hygienekonzept muss nicht erstellt werden. Allerdings sind im eigenen Interesse bei den Gruppentreffen weitere Schutzmaßnahmen sinnvoll, z. B. Mund-Nase-Bedeckung verwenden, die Räume gut lüften, keine Teilnahme von Personen mit Erkältungssymptomen, geeignete Teilnehmerdaten für eine ev. Rückverfolgbarkeit erfassen.

Die Corona-Verordnung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/.

Wörtlich schreibt das Ministerium:

… in der ab 18. Mai geltenden Fassung der Corona-Verordnung ist in § 3 Abs. 3 Nr. 4 eine Ausnahme von der 5-Personenregel für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Sinne von § 20h des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehen, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Sinne von § 4 Absatz 3 getroffen werden, d. h. das Abstandsgebot eingehalten wird.

Die Gruppentreffen können also wieder mit mehr als 5 Personen durchgeführt werden.

Dass die Selbsthilfegruppe tatsächlich GKV-Fördergelder bekommt, ist nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist vielmehr, dass das Krankheitsbild im Leitfaden der GKV zu § 20 h SGB V, Anlage 2 Krankheitsverzeichnis, erfasst ist: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/selbsthilfe/Leitfaden_Selbsthilfeforderung_ab_2020_barrierefrei.pdf.

Es nicht in der Corona-Verordnung vorgeschrieben, im eigenen Interesse könnten aber für die Gruppentreffen weitere Schutzmaßnahmen sinnvoll sein, z. B. Mund-Nase-Bedeckung verwenden, die Räume gut lüften, keine Teilnahme von Personen mit Erkältungssymptomen, geeignete Teilnehmerdaten für eine ev. Rückverfolgbarkeit erfassen. Ein Hygienekonzept muss nicht erstellt werden.

Unsere LPEBW-Mitglieder haben wir über diese erfreuliche Tatsache auch per Mail informiert.