Mit der Ombudsstelle des Ministeriums für Soziales und Integration ist der LVPEBW eng verbunden. Nicht nur über unser Engagement für die IBB-Stellen oder unser Mitwirken bei den Besuchskommissionen in Kliniken. Diese Stelle berichtet über ihre Tätigkeit der Landesregierung.
Besonders interessant, neben dem Wirken der IBB-Stellen und der Besuchskommission, ist auch eine Statistik im Melderegister für Zwangsmaßnahmen.
Wir haben diese längeren Bericht hier als Dokument zum Download:
Fazit des Berichtes ist:
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die im Jahr 2015 durch das PsychKHG neu eingeführten beziehungsweise gesetzlich erstmalig verankerten Einrichtungen, die IBB-Stellen, das Melderegister und die Besuchskommissionen erfolgreich gestartet sind und sich in der Praxis bewährt haben.
Die IBB-Stellen wurden flächendeckend eingerichtet, werden von den Hilfesuchenden als Anlaufstellen wahr- und angenommen und haben sich insoweit in der psychiatrischen Hilfelandschaft gut etabliert.
Auch die Besuchskommissionen haben sich bewährt und werden in der Praxis als sinnvolles und wichtiges Korrektiv wahrgenommen. Durch die erfolgreiche Neubestellung der vier Besuchskommissionen steht zu erwarten, dass diese ihre erfolgreiche Arbeit auch weiter fortsetzen werden.
Schließlich liefert das Melderegister valide Daten, die – mit dem Ziel einer weiteren Reduktion von Zwangsmaßnahmen – auch zukünftig ausgewertet und mit den betroffenen Einrichtungen erörtert werden sollen.
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) hier: Bericht der Ombudsstelle nach § 10 Absatz 4 PsychKHG
Drucksache Landtag von Baden-Württemberg
16 /5400
16. Wahlperiode
12. 12. 2018