Der von uns bereits angekündigte Schreibwettbewerb startet jetzt! Hier geben wir Ihnen alle Informationen, die Sie für eine Teilnahme brauchen. Wir freuen uns auch, wenn Sie diese Infos an Personen weitergeben, die gerne Schreiben. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Ausschreibung LVPEBW-Schreibwettbewerb
Schreibwettbewerb Thema:
Meine Erfahrungen mit einem psychiatrischen oder psychosozialen Hilfsangebot (dazu gehören z.B. psychiatrische und psychosomatische Kliniken, niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten, Sozialpsychiatrische Dienste, ambulant unterstützte Wohnformen, Wohnheime, Tagesstätten, Beratungsstellen, Psychiatrische Institutsambulanzen, Ergotherapie, Musiktherapie usw.).
Bis zum 29. Februar 2020
Sie können Ihre Texte bereits einreichen.
Entweder schriftlich über unsere Geschäftsstelle oder über die E-Mail-Adresse schreibwettbewerb@lvpebw.de
Die Texte werden durch eine Jury beurteilt.
Preise:
Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen, eine Anerkennungsprämie bekommen.
Wir stellen für die Teilnehmer folgenden Gelder zur Verfügung:
3 x 150 Euro
10 x 50 Euro
Zusätzlich ist derzeit geplant, dass wir die Geschichten gesammelt veröffentlichen.
Alle wichtigen Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf die Überschriften, um die entsprechenden Antworten sichtbar zu machen.
Am Ende der Seite können Sie die Ausschreibungsbedingungen auch herunterladen.
Schreibwettbewerb – Fragen und Antworten
Wer kann alles mitmachen?
Der Wettbewerb richtet sich nicht nur an unsere Mitglieder. Jeder Interessierte aus ganz Deutschland und auch dem deutschsprachigen Ausland darf mitmachen (so lange der Text auf Deutsch ist). Es können sowohl Hobbyautoren als auch „Profis“, die mit Schreiben Geld verdienen, mitmachen.
Das Thema setzt allerdings voraus, dass Sie schon Erfahrungen mit der Psychiatrie oder psychosozialen Angeboten gemacht haben – d.h. Psychiatrie-Erfahrener bzw. ein psychisch belasteter Mensch sind.
Was muss ich tun, um mitzumachen?
Natürlich in erster Linie einen Text bei uns einreichen. Sie erhalten danach von uns eine Vereinbarung, die Sie uns bitte unterschreiben. Hier bestätigen Sie die Teilnahmebedingungen und erklären auch, dass Sie den Text selbst verfasst haben.
Sie können uns die Vereinbarung gerne bereits mit Ihrem Text zusenden. Sie finden diese unten auf dieser Seite.
Muss der Text unveröffentlicht sein?
Ja, der Text darf noch nicht veröffentlicht worden sein. Ausnahme: Eine Veröffentlichung auf einem eigenen Blog.
Wie lange soll der Text sein?
Der Text sollte maximal 10 Wordseiten umfassen – also ca. 16.000 Zeichen (ohne Leerzeichen).
Wahre Geschichte oder Fiktion?
Da der Wettbewerbstitel ja „Meine Erfahrungen ….“ lautet, sind damit wirkliche Geschichten gemeint. Orte und Personen sollten natürlich anonymisiert werden.
Darf ich auch ein Gedicht einreichen?
Nein, wir gehen hier von Prosatexten aus – nicht von Lyrik. Vielleicht veranstalten wir ja auch einmal einen „Gedichtwettbewerb“ …
In welcher Form soll eine Einreichung stattfinden?
Wir wünschen uns eine Einreichung als pdf, Worddokument über die E-Mail-Adresse schreibwettbewerb@lvpebw.de oder körperlich per Post.
Darf man mehr als eine Geschichte einreichen?
Ja, Sie können bis zu drei Geschichten einreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir davon nur eine honorieren können.
Darf man als Autor auch anonym bleiben?
Ja, das ist möglich. Wir veröffentlichen dann die Geschichte ggf. unter Pseudonym. Uns, als Veranstalter muss allerdings Ihr Klarname bekannt sein. Wir werden ihn jedoch nirgends veröffentlichen, wenn Sie es nicht wünschen.
Was gibt es bzgl des Urheberrechtes zu beachten?
Sie müssen uns bei Teilnahme mit einer Vereinbarung bestätigen, dass Sie Ihre Geschichte selbst verfasst haben und die Urheberrechte bei Ihnen liegen.
Sie selbst treten uns das Recht ab, diese Geschichte für uns im Rahmen dieses Wettbewerbes verwenden zu dürfen- z.B. dass wir die Geschichte irgendwo veröffentlichen oder vorlesen dürfen. Sie selbst behalten jedoch auch das Recht, jederzeit mit der Geschichte, das zu machen, was Sie wollen. Rechtlich heißt das – der LVPEBW hat ein uneingeschränktes aber nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
Warum muss die Teilnahmevereinbarung von mir unterschrieben werden?
Dies Vereinbarung dient in erster Linie dazu, dass keine Rechte Dritter verletzt werden: Sie bestätigen darin, dass Sie die Geschichte selbst verfasst haben und nicht ein anderer.
Hier können Sie sich die Ausschreibung und die Vereinbarung downloaden:
Seit etwa einen halben Jahr gibt es in ganz Deutschland die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Auch in Ihrer Region wird es vermutlich eine geben. Viele von Ihnen werden es schon wissen. Trotzdem möchte der Landesverband […]
Die Arbeitsgruppe zum Thema „Nachbarn“ kam zu dem Ergebnis, dass man sich bei seinen Nachbarn als psychisch Erkrankte eher nur defensiv outen soll. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass Nachbarschaftsverhältnisse unterschiedlich ausgeprägt sein können. Im […]
Schon lange unterstützen wir die Einrichtung von sogenannten IBB-Stellen durch Schulungen, Workshops und der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften des Sozialministeriums. IBB-Stellen sind Informations- Beratungs- und Beschwerdestellen für Psychisch Erkrankte oder deren Angehörige, die in jedem Landkreis […]